Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Wer wird gefördert?
Das Stipendienprogramm ist für Studierende aus Afrika, Asien, Ozeanien, Lateinamerika und Osteuropa bestimmt, die ein postgraduales Studium an einer Universität oder kirchlichen Hochschule in Deutschland absolvieren möchten.
Ziel des Aufenthalts soll der Erwerb eines Lizentiats bzw. einer Promotion in den Fächern der Theologie, Philosophie, Kanonistik oder einer benachbarten Disziplin sein.
Eine Bewerberin/ein Bewerber muss unter anderem
- hervorragende Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen können,
- vor der Einreise nach Deutschland über elementare Deutschkenntnisse verfügen,
- die Bereitschaft zur Rückkehr in den Dienst der Ortskirche verbindlich bekunden.
Welche Leistungen umfasst das Programm?
Eine Förderung innerhalb des Theologischen Stipendienprogramms Albertus Magnus umfasst folgende Leistungen:
- Ein monatliches Stipendium von 1.100€ (abzüglich eventueller Eigenleistungen und Zuwendungen).
- Propädeutikum: Sprachkurs und Einführungen in die gesellschaftliche und kirchliche Situation in Deutschland.
- Regelmäßige Treffen in Hochschulgruppen, die von Vertrauensdozenten geleitet werden.
- Wissenschaftliche Beratung und Begleitung durch ein akademisches Gremium, das den Studienverlauf unterstützt.
- Jahresakademie aller Stipendiatinnen und Stipendiaten.
- Mehrtägige Bildungsveranstaltungen.
- Geistlich-rekreative Angebote.
- Regelmäßig stattfindende Pilgerreise (Rom oder Israel)
Wie lange wird gefördert?
Die Regelförderzeit (ohne Propädeutikum) beträgt
- für den Erwerb des Lizentiats 2,5 Jahre und
- für ein Promotionsstudium 3 Jahre.
In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Förderzeit möglich.
Wann beginnt die Förderung?
Die Studienförderung beginnt in der Regel am 1. Oktober jedes Jahres.
In welchen Disziplinen kann ich ein postgraduales Studium durchführen?
Zu den klassischen Disziplinen der Katholischen Theologie, die in Deutschland gelehrt werden und in denen ein postgraduales Forschungsprojekt durchgeführt werden kann, gehören folgende:
- Historische Disziplinen: Alte Kirchengeschichte, Mittlere und Neuere Kirchengeschichte.
- Biblische Disziplinen: Altes Testament, Neues Testament.
- Systematische Fächergruppe: Philosophie, Fundamentaltheologie, Dogmatik, Theologische Ethik/Moraltheologie, Christliche Sozialwissenschaften.
- Praktische Disziplinen: Pastoraltheologie, Religionspädagogik, Liturgiewissenschaft, Kirchenrecht.
An welchen Studienorten kann ich studieren?
In Deutschland befinden sich zurzeit 19 Katholisch-Theologische Fakultäten und Hochschulen, an denen Katholische Theologie postgradual studiert werden kann. Die Einrichtungen verfügen in der Regel über die in den weltkirchlichen Vorgaben der Apostolischen Konstitution Sapientia Christiana vorgesehenen zehn Professuren (vgl. Art. 51.1 OrdSapChrist), die Mehrzahl von ihnen hat sogar zwölf oder mehr Professuren.
Einen geographischen Überblick und weiterführende Informationen über alle Studienorte in Deutschland bietet folgende Website: Katholische-Theologie.info.
Promotion: Das Abschlussziel der Promotion (Dr. theol.) kann an den meisten katholisch-theologischen Fakultäten und Hochschulen in Deutschland verfolgt werden.
Lizentiat: Der Erwerb des Lizentiats (Lic. theol. oder Lic. iur. can.) wird nur an folgenden Einrichtungen angeboten:
Universität/Hochschule | Abschluss |
Augsburg: Universität Augsburg / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol.) |
Bochum: Ruhr-Universität Bochum / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol.) |
Eichstätt: Katholische Universität / Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol.) |
Erfurt: Universität Erfurt / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol.) |
Frankfurt: Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen / Frankfurt a.M. | Lizentiat (lic. theol.) |
Köln: Kölner Hochschule für katholische Theologie (KHKT) | Lizentiat (lic. theol.) |
Mainz: Johannes Gutenberg-Universität / Fachbereich Katholische Theologie | Lizentiat (lic. theol.) |
München: LMU / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol., lic. iur. can.) |
Münster: Philosophisch-Theologische Hochschule | Lizentiat mit Schwerpunkt „Theologie der Spiritualität“ (lic. theol.) |
Münster: Westfälische Wilhelms-Universität / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat im Kanonischen Recht (lic. iur. can.) |
Paderborn: Theologische Fakultät Paderborn | Lizentiat (lic. theol.) |
Regensburg: Universität Regensburg / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol.) |
Trier: Theologische Fakultät Trier | Lizentiat (lic. theol.) |
Tübingen: Eberhard Karls Universität / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol.) |
Vallendar: Vinzenz Pallotti University (VPU) | Lizentiat mit dem Schwerpunkt „Theologie des Apostolats“ (lic. theol.) |
Würzburg: Julius-Maximilians-Universität / Katholisch-Theologische Fakultät | Lizentiat (lic. theol.) |
Welche Deutschkenntnisse brauche ich ?
Universitäten und Hochschulen in Deutschland verlangen für die Zulassung zum postgradualen Studium den Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen, die mit unterschiedlichen Sprachprüfungen belegt werden müssen. Zu den wichtigsten Sprachprüfungen zählen:
- Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF): Den TestDaF kann man bereits im Heimatland an zertifizierten Testzentren absolvieren.
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH): Die DSH kann man nur an Hochschulen in Deutschland ablegen.
- Goethe-Zertifikat C1: Das Zertifikat kann man weltweit in den Goethe-Instituten erwerben und wird von den Bildungseinrichtungen in Deutschland anerkannt.
- Weitere Sprachprüfungen: An einigen Hochschulen werden Nachweise der Sprachprüfungen örtlicher Sprachschulen (z.B. C1-Prüfungen) anerkannt.
Die sprachlichen Anforderungen der Universitäten und Hochschulen in Deutschland finden Sie hier.
Wie bewerbe ich mich?
Richten Sie Ihre Bewerbung für ein postgraduales Stipendium an die kooperierende Einrichtung (Stipendiengeber), die für Ihr Herkunftsland zuständig ist.
Es gelten die Fördervoraussetzungen der Stipendiengeber. Informationen hierzu finden Sie auf der jeweiligen Homepage, auf der Sie auch die Bewerbungsformulare herunterladen können.
Ihre Bewerbung muss bis zum 31. März vor Beginn des Studienjahres beim Stipendiengeber vorliegen. Bewerbungen über das MWI müssen schon bis zum 15. Januar eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Das Auswahlverfahren des Stipendienprogramms setzt den Vorschlag des zuständigen Diözesanbischofs oder Ordensoberen und den Vorschlag einer im Rahmen des Programms kooperierenden Einrichtung (Hilfswerke bzw. Diözesen) voraus. Eine direkte Bewerbung beim IWM ist nicht möglich!