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Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge

Bei ihrer letzten Vollversammlung im Kloster Schöntal hat die Deutsche Bischofskonferenz am 18. Februar 2016 die Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge verabschiedet.

Das Dokument dient vor allem der Selbstvergewisserung der Kirche in Bezug auf ihren Auftrag angesichts der großen Zahl von Geflüchteten, die nach Deutschland kommen. Ein erster Entwurf des Schreibens war den Teilnehmern am Katholischen Flüchtlingsgipfel in Würzburg am 24. November 2015, zu dem der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen Erzbischof Dr. Stefan Heße eingeladen hatte, unterbreitet worden. In wechselnden Kleingruppen war das Papier diskutiert und die Rückmeldungen gesammelt worden. Schließlich gab es auch noch die Möglichkeit, weitere Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge über E-Mail nachzureichen. Anhand der gesammelten Hinweise wurde der Entwurf entsprechend überarbeitet.
Das 8 Seiten umfassende Dokument umfasst drei Teile: eine kurze Beschreibung der aktuellen Situation (I), einen längeren Abschnitt über die Grundlagen der kirchlichen Flüchtlingsarbeit (II) und schließlich eine Beschreibung der Themenfelder des kirchlichen Engagements in diesem Bereich (III). Auffallend ist die durchgängige Bezugnahme auf Papst Franziskus und dessen an die Ortskirchen gerichtete Appelle zur Solidarität mit den Menschen auf der Flucht. Das Schreiben stellt klar heraus, dass sich Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt nicht mit dem christlichen Menschenbild vereinbaren lassen. Es unterstreicht wiederholt, dass das Engagement der Kirche gleichermaßen allen Benachteiligten gelten muss und die Not der Geflüchteten nicht zur Vernachlässigung anderer Bedürftiger in der Gesellschaft führen darf.

Ein besonderer Schwerpunkt der kirchlichen Arbeit mit Flüchtlingen liegt in der menschlichen Begegnung und der persönlichen Begleitung. Gerade angesichts der großen Zahlen darf das Schicksal des Einzelnen nicht übergangen werden, es gilt, die individuelle Würde aller Menschen zu wahren. Bezeichnend ist die Rolle, die die Leitsätze der Seelsorge übertragen. Hier ist von einer doppelten Aufgabe die Rede. Zum einen sollen die christlichen Flüchtlinge, denen sich die Kirche in besonderer Weise verbunden weiß, in der Ortskirche eine Heimat finden. Zugleich sollen die Seelsorger ihren Beistand all jenen anbieten, die im Rahmen ihrer Fluchterfahrung an existenzielle Grenzen stoßen – eben auch unabhängig vom religiösen Bekenntnis.

Mit Blick auf die Integration der Geflüchteten braucht es einen Weitblick, der die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in unserem Land zum Ziel hat. Diese Zielvorgabe bedingt einen differenzierten Einsatz der Kirche in den für die Integration zentralen Bereichen der Lebensführung wie Wohnraum, Arbeit, Bildung und Gesundheit. Neben diesen Maßnahmen, die für alle Geflüchteten gleichermaßen gelten sollen, bedarf es aber auch einer besonderen Aufmerksamkeit gegenüber den verletzlichsten Gruppen, nämlich den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie den geflüchteten Frauen.

In dem Umstand, dass sich durch die Ankunft der Geflüchteten die kulturelle und religiöse Landschaft pluralisiert, sehen die deutschen Bischöfe eine Chance für neue Solidarisierungen und Kooperationen zwischen hier lebenden Christen, Juden und Muslimen im gemeinsamen Engagement für die Menschen in Not.

Auch die internationale Ebene der Flüchtlingshilfe spielt eine wichtige Rolle in den Überlegungen des Dokuments. Die deutsche Kirche setzt sich ein für eine Politik, die weltweit einen „gerechten Frieden“ anstrebt. In diesem Punkt leisten die kirchlichen Hilfswerke wertvolle Arbeit.

Das Schreiben schließt mit anerkennenden Worten für die großen Anstrengungen, die die staatlichen Stellen in diesem Bereich unternehmen, stellt aber auch gewisse Defizite im Verwaltungshandeln heraus und erneuert den Appell an die Politik, die Würde des Einzelnen zu achten und zu wahren und das hohe Gut der Einheit der Familie nicht aus dem Blick zu verlieren.

 

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    Tobias Keßler

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