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„3. Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit weltweit“ veröffentlicht

Zum dritten Mal – nach 2013 und 2017 – haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) im Juli 2023 einen Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit weltweit vorgelegt.

 

Er wurde von Wissenschaftler:innen und Expert:innen aus kirchlichen Organisationen vorbereitet und trägt den Titel „Eine christliche Perspektive auf ein universelles Menschenrecht“.

Der Bericht bilanziert den derzeitigen Stand der Verwirklichung und Verweigerung der Religionsfreiheit weltweit und richtet den Blick dabei in besonderer Weise auf Christinnen und Christen und ihre Gemeinschaften.

 

Dr. Dr. Markus Luber SJ ist Mitglied in der „AG Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit“ und hebt insbesondere die Aufmerksamkeit des Berichts für die besondere Situation von indigenen Völkern hervor. In der Vergangenheit wurde diese entweder vernachlässigt oder die Konzeption war unzureichend, um ihre Religiosität angemessen zu integrieren.

 

Der vorliegende Bericht will in dieser Hinsicht sensibilisieren und bemüht sich um eine umsichtige Annäherung in der Fassung indigener Religionen, ohne ihre Exotisierung zu betreiben. Konkrete Fragen, wie die Forderungen indigener Gruppen nach Anerkennung von Großlandschaften als heilige Orte, um sie vor wirtschaftlichen Interessen zu schützen, bedeuten eine Herausforderung für das bestehende Konzept und stellen einen Hinweis auf notwendige Anpassung der Rechtsprechung zur Religionsfreiheit dar.

 

Fundamentale interkulturelle Aspekte werden aufgerufen, wenn der Verdacht geäußert wird, dass eine einseitige individualrechtliche Interpretation der Religionsfreiheit kulturelle Assimilationsprozesse gegen den Willen der Indigenen beschleunigen könnte. Im Hintergrund stehen Unrechtserfahrungen, bei denen kollektive Ansprüche indigener Ethnien mit einer einseitigen Berufung auf persönliche Rechte missachtet wurden. Angesichts dieser Spannungen markiert der Bericht Entwicklungsbedarf ohne die Errungenschaften des Menschenrechtsdiskurses aufzugeben:

„Es ist wichtig, die religiösen und kulturellen Prämissen im Menschenrechtsdiskurs zu berücksichtigen, ohne persönliche Grundrechte als bloß ‚westliches‘ Produkt abzutun. Stattdessen sollte das Konzept der menschenrechtlich verstandenen Religionsfreiheit mit Blick auf die Besonderheiten der religiösen Phänomenologien indigener Ethnien geöffnet und erweitert werden.“

 

Der Ökumenische Bericht unterstreicht den menschenrechtlichen Charakter der Religionsfreiheit, wie er bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und in mehreren rechtlich verbindlichen internationalen Konventionen zum Ausdruck gebracht worden ist, aber in jüngster Zeit von verschiedenen Seiten in Frage gestellt wird. Dabei machen die Analysen und Länderberichte deutlich, dass die Religionsfreiheit nicht unverbunden neben den anderen Freiheitsrechten stehen kann. Wo beispielsweise Versammlungs- und Redefreiheit nicht geachtet werden oder das Prinzip gleicher Rechte für alle Staatsangehörigen zulasten einzelner Ethnien nicht gewährleistet ist, da wird regelmäßig auch die Freiheit der Religion angetastet. Umgekehrt ist ein umfassender Ansatz der Verteidigung aller Menschenrechte auch um der Religionsfreiheit willen geboten.

 

Der 182 Seiten umfassende Ökumenische Bericht beabsichtigt, die Stimme der Kirchen gegenüber der Politik und den internationalen Organisationen sowie in der akademischen und zivilgesellschaftlichen Welt hörbar zu machen. Gegenüber anderen Berichten, die von christlichen Organisationen, von Forschungsinstitutionen und UN-Organisationen veröffentlicht werden, zeichnet sich der kirchliche Bericht aus Deutschland dadurch aus, dass er Zeugnisse und Informationen aus den Kirchen in anderen Teilen der Welt aufgreift und verarbeitet.

„Das Netz der Ökumene, das von der evangelischen Kirche gepflegt wird, und der weltkirchliche Austausch im katholischen Bereich sind dicht geknüpft. Gerade aus diesem Informationspool schöpft der Ökumenische Bericht“, erläutert Bischof Dr. Bertram Meier, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz.

 

Wie bereits 2013 und 2017 pflegt auch der neue Bericht einen zurückhaltenden Umgang mit Opferzahlen, da diese als stets anfechtbar und damit methodisch problematisch eingeschätzt werden. Stattdessen konzentriert er sich darauf, Situationen und Umstände, durch die Christen oder Anhänger anderer Religionen unter Druck geraten, besser zu erfassen. Auf diese Weise soll ein vertieftes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge vermittelt werden. Ein umfangreiches Frageraster am Ende des Berichts verdeutlicht die Vielzahl von Aspekten, die berücksichtigt werden muss, um Vorkommnisse und Tendenzen im Bereich der Religionsfreiheit angemessen zur Sprache bringen zu können.

 

Als Länderbeispiele für den Bericht wurden Äthiopien, Belarus, China, Dänemark, Deutschland, Eritrea, Indien, Israel und Palästina, Myanmar, Russland, Syrien und Irak sowie die Türkei ausgewählt. Hotspots der Repression gegen die Religionsfreiheit sind weiterhin die autoritär-repressiven Systeme, die dem Eigenleben der Religion ablehnend gegenüberstehen, sowie einige muslimische Länder. Doch zeigen die Fallbeispiele Dänemark und Deutschland, dass auch in Staaten, die freiheitlich ausgerichtet sind und ein hohes menschenrechtliches Schutzniveau aufweisen, die Religionsfreiheit häufig missverstanden und ihr Charakter als Menschenrecht infrage gestellt wird.

Download:  

Der 3. Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit weltweit 2023. Eine christliche Perspektive auf ein universelles Menschenrecht ist als PDF-Datei zum Herunterladen unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen verfügbar. Dort kann das Dokument auch als Broschüre (Gemeinsame Texte Nr. 28) bestellt werden.

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