Die Zusammenführung verschiedener Dikasterien betrifft auch die Migrantenseelsorge
„Dieses Dikasterium wird besonders für die Fragen zuständig sein, welche die Migrationen, die Bedürftigen, die Kranken und die Ausgeschlossenen, die Ausgegrenzten und die Opfer bewaffneter Konflikte und von Naturkatastrophen, die Gefangenen, die Arbeitslosen und die Opfer jeder Form von Sklaverei und Folter betreffen.“
Zeitgleich mit der Einrichtung der neuen Behörde werden folgende vier Dikasterien aufgelöst: der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden, der Päpstliche Rat „Cor Unum“, der Päpstliche Rat für die Pastoral im Krankendienst sowie der Päpstliche Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs.
Die Entwicklung von den ehemaligen Kommissionen zum eigenständigen Dikasterium geht einher mit der wachsenden Bedeutung der Migrationsthematik im Globalisierungsprozess. Die anstehende Verschmelzung der vatikanischen Behörde für die menschliche Mobilität mit den anderen drei genannten Päpstlichen Räten scheint diese Entwicklung zu konterkarieren und löst daher eine gewisse Verunsicherung aus in Bezug auf das Gewicht, das die Fragen von Migration und Flucht im Engagement der Gesamtkirche künftig haben werden.
Andererseits wird Papst Franziskus nicht müde, auf die Not der von Migration und Flucht betroffenen Menschen hinzuweisen und sich für ihre Belange einzusetzen. Im Statut der neuen Behörde kommt diese besondere Sorge in einem eigenen Paragrafen zum Ausdruck, wo es heißt: „Eine Abteilung der Behörde beschäftigt sich in besonderer Weise mit den Belangen der Flüchtlinge und Migranten. Diese Abteilung ist ad tempus unter die Leitung des Papstes gestellt, der sie entsprechend seinen Vorstellungen ausübt“ (Art. 1, § 4; eigene Übersetzung).
Bemerkenswert mit Blick auf die Behörde als Ganzes sind die in Artikel 2 verankerte Mitarbeit der Laien sowie die internationale Zusammensetzung der Mitglieder. Zentraler Bezugspunkt für die Arbeit der Einrichtung ist die Soziallehre der katholischen Kirche, die es zugleich zu vertiefen gilt. Das Dikasterium soll zu den genannten Aufgabenfeldern Daten zusammentragen und entsprechende Entwicklungen dokumentieren, um den Handlungsbedarf für die Kirche zu erörtern. Es soll die Ortskirchen zu angemessenem pastoralen Handeln ermutigen und sie dabei begleiten. Die Zusammenarbeit mit außerkirchlichen Instanzen ist nicht nur möglich, sondern erwünscht. Außerdem soll die Behörde auch eine Sensibilisierungsarbeit leisten, die dazu dient, die Solidarität gegenüber den verletztlichsten Menschen zu fördern (vgl. Art. 3). Schließlich sollen bei der Behörde verschiedene Kommissionen angesiedelt werden: Die Kommission für die Nächstenliebe, die Kommission für die Ökologie und die Kommission für die Mitarbeiter im Sanitätsdienst (vgl. Art. 4).
Quellen:
– katholisch.de
– vatican.va
– Statut (ital.)
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Tobias Keßler